Besuch – Das Elementarrecht für alte Menschen

In den letzten Monaten haben wir -gerade auch Corona bedingt- vorgeschoben, eine enorme
Anzahl von Besuchsverboten der Stiftung mitgeteilt erhalten. In unserer Forschungsstiftung
für Betreuungsrecht hat die Situation dazu geführt, dass wir uns intensiv mit dem Thema
Besuchsverbot im Jahr 2023 befassen werden. Es kann doch nicht sein, dass Betreuer darüber
entscheiden, ob ältere Menschen besucht werden dürfen, oder nicht. Die gleiche Ausführung
gilt für Altenheime, die aus Organisationsschwierigkeiten unglaubliche kurze Besuchszeiten
oder generelle Besuchsverbote aussprechen. Hiergegen muss sich der Vertreter von Betreuten
und der Betreute, soweit er es überhaupt kann, wehren. Wir haben mal den Fernsehpfarrer
Jürgen Fliege, der sich sehr intensiv mit den letzten Stunden von alten Menschen befasst,
gebeten, uns hierüber etwas zu schreiben. Ich erlaube mir, als Vorstand des
Forschungsinstituts für Betreuungsrecht, die Ausführungen von Herrn Fliege hier zu
veröffentlichen. Das neue Betreuungsgesetz ab 2023 sieht eine Eingrenzung der
Besuchsverbote nur auf die Fülle vor, dass der Betreute dies nicht wünscht. Ob die Praxis dies
wirklich zeigt, ist fraglich. Noch schlimmer sind die Situationen, wenn Altenheime oder
Pflegeheime für alte Menschen die Besuchsverbote aussprechen. Hier ist zu empfehlen,
dagegen vorzugehen, notfalls auch Anregung zu stellen, den Betreuer auszuwechseln, falls er
es nicht schafft, den Betreuten bei rechtswidrigen Besuchsverboten aus dem Heim zu holen.