Erbrecht des adoptierten Kindes

Erbschaft_1.jpgWenn Kinder in Deutschland nach dem 1. Januar 1977 adoptiert worden sind, beerben sie ihre Adoptiveltern wie eheliche Kinder. Bei Adoptionen außerhalb Deutschlands und bei Adoptionen vor dem 1. Januar 1977 gelten Besonderheiten:
Bei einer Adoption vor dem 1. Januar 1977 wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu seinen leiblichen Eltern und den Verwandten nicht aufgehoben. Das adoptierte Kind behielt gegenüber seinen Blutsverwandten sein volles Erb- und Pflichtteilsrecht. Zusätzlich erhielt das Kind ein Erbrecht gegenüber seinen Adoptiveltern, wenn dies im Adoptionsvertrag nicht ausgeschlossen wurde.
Bei Adoptionen nach dem 1. Januar 1977 erlischt das Erbrecht eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen leiblichen Eltern, das Erbrecht des volljährigen Kindes gegenüber seinen leiblichen Eltern hingegen bleibt bestehen.