Fehlerhafte Genehmigung der Unterbringung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung durch das Vormundschaftsgericht

med.jpgDas Vormundschaftsgericht darf die Unterbringung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung nicht genehmigen, wenn die Freiheitsentziehung als solche nicht notwendig ist und die Genehmigung letztlich nur eine Rechtsgrundlage abgeben soll

, den Betroffenen in einer offenen Abteilung der Ein-richtung einer erforderlichen – auch zwangsweisen – Behandlung mit Medika-menten zu unterziehen. Die Notwendigkeit der Einweisung in eine geschlossene Einrichtung muss zudem positiv festgestellt werden.

Der Beschluss des BGH vom 23.01. 2008 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.