Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Bestattung_2.jpgDa eine Beerdigung sehr teuer werden kann, fürchten Verwandte oft die Kosten und fragen sich vor allem dann, wenn der Kontakt zum Verstorbenen seit Jahren schlecht oder ganz abgebrochen ist, wer die Kosten tragen muss. Gemäß § 1968 BGB sind die Erben verpflichtet, die Kosten für die Beerdigung des Erblassers zu tragen. Gibt es mehrere Erben, haften diese als Gesamtschuldner, also alle zusammen. Wenn es aber keine Erben gibt oder das Erbe ausgeschlagen wurde, dann müssen diejenigen haften, die dem Erblasser zu Lebzeiten Unterhalt hätten zahlen müssen. Nur wenn der Verstorbene nicht unterhaltsbedürftig war, weil er beispielsweise von einer ausreichenden Rente lebte, wird auch nach seinem Tod niemand als Unterhaltsverpflichteter für die Kosten der Beerdigung herangezogen. Zu beachten ist aber auch, dass der Ehegatte gemäß §§ 1615 II, 1360 a III, 1361 IV BGB bei bestehender Ehe immer für die Beerdigungskosten des verstorbenen Ehepartners aufkommen muss. Neben diesen Regelungen gibt es auch noch die öffentlich rechtlichen Bestattungspflichten, nach welchen die Angehörigen des Verstorbenen verpflichtet sind, diesen ordnungsgemäß zu bestatten. Eine Bestattungspflicht tritt aber dann nicht ein, wenn der Erbe oder der Bestattungspflichtige selbst nicht in der Lage ist, für die Begräbniskosten aufzukommen oder wenn es für ihn unzumutbar ist, die Kosten der Beerdigung zu tragen.