Beerdigungskosten

Eine interessante Entscheidung hat das OVG Nordrhein-Westfalen getroffen. Danach trägt die Kosten derjenige, der die Beerdigung beauftragt hat. Die Entscheidung wird damit begründet, dass, wenn jemand bei einer Gemeinde eine Beerdigung in Auftrag gibt, dann ist er auch der Kostenträger, da das Vertragsverhältnis ja auch mit ihm zustande kommt.