Das Sterbegeld

Erbschaft_1.jpgUnter Sterbegeld versteht man eine Geldleistung, die die Kosten der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen soll. Bis Anfang 2004 bestand ein Anspruch auf Sterbegeld in Höhe von 525 Euro, wenn der Verstorbene am 01.01.1989 in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Es wurde an denjenigen Hinterbliebenen ausbezahlt, der die Kosten der Bestattung übernahm. Aufgrund der Gesundheitsreform zum 01.01.2004 hat sich aber einiges geändert. Das Sterbegeld wurde ersatzlos gestrichen und es besteht nur noch in gewissen Fällen ein Anspruch auf Sterbegeld. In manchen Fällen zahlt beispielsweise der Arbeitgeber (vor allem im öffentlichen Dienst) beim Tod eines Betriebsangehörigen eine Sterbebeihilfe. Die Höhe und die Voraussetzungen richten sich dabei nach dem Arbeitsvertrag. Die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise zahlt Hinterbliebenen nur dann ein Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße, wenn ein Versicherter an den Folgen eines Arbeitsunfalls stirbt. Bei der privaten Unfallversicherung hingegen wird das Sterbegeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, wenn der privat Unfallversicherte durch einen Unfall ums Leben gekommen ist. Die privaten Krankenversicherer aber zahlen beispielsweise kein Sterbegeld, da der Tod kein Versicherungsfall ist, der Leistungen aus einer Krankenversicherung auslöst.