Der Antrag auf Urnenumbettung

Bestattung_2.jpgFür die Umbettung einer Urne muss der nächste Angehörige die Umbettung beim zuständigen Friedhofsträger beantragen. In München ist der Friedhofsträger beispielsweise die jeweilige Friedhofsverwaltung, welcher vom Referat für Gesundheit und Umwelt die Zuständigkeit übertragen wurde. In Berlin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig. Der Friedhofsträger entscheidet dann von Fall zu Fall. Voraussetzung für eine Zustimmung zur Urnenumbettung ist aber immer, dass der Antragsteller eine neue Grabstelle nachweisen kann. Zu beachten ist auch, dass die Kosten und vor allem die Gebühren (in Durchschnitt etwa 250,00 Euro) der Antragsteller zu tragen hat.