Umbettung durch „nächste Angehörige“

Der nächste Angehörige muss die Umbettung beantragen, hierzu zählen sowohl die Kinder als auch der Ehegatte des Verstorbenen. Die zuständige Behörde prüft dann ob diese zu genehmigen ist. Je nach Bundesland müssen noch weitere Behörden zustimmen. Der Antragsteller muss eine neue Grabstätte nachweisen.