Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) für den Betreuten durch den Betreuer?

Es gibt immer wieder Auseinandersetzungen darüber, ob ein Betreuer für einen (geschäftsfähigen) Betreuten als dessen Vertreter eine eidesstattliche Versicherung  abgeben muss.Nach seiner Entscheidung vom 14.08.2008 geht der BGH davon aus, dass es Sache des Vollsteckungsgerichts sei, nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, ob der geschäftsfähige Betreute oder der Betreuer, der auch die Vermögenssorge hat, die Erklärung abgeben muss. Wenn mehrere zur Abgabe der Offenbarungsversicherung berechtigt, verpflichtet und geeignet sind, kann das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen, dass einer von ihnen die Versicherung abzugeben hat.

Michael Franz
Dipl.-Rechtspfleger (FH)