Weigerung des Betreuers

med_2.jpgNicht selten kann es dem Betreuer selbst schwer fallen, den Wunsch des Betreuten, lebenserhaltende Maßnahmen abzustellen, nachzukommen. Für so einen Fall muss das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Dieses wird den Betreuer anweisen, den Patientenwillen entsprechend zu handeln. Sollte der Betreuer der Anweisung nicht nachkommen, kann er vom Vormundschaftsgericht entpflichtet werden.