Betreuerbestellung wegen unsinniger Anträge bei Gericht?

Beschluss: OLG Saarland, Az.: 5 W 236/04, 5 W 236/04-75
Die über die Anordnung der Vorführung hinausgehende Anordnung der Unterbringung setzt eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung voraus. Allein die Stellung einer Vielzahl unsinniger oder keinen Erfolg versprechender Anträge bei Gericht ergibt nicht zwangsläufig die Notwendigkeit der Betreuerbestellung.