Die Vergütung des Berufsbetreuers

Schenkung_1.jpgDer Berufsbetreuer erhält anstelle einer Stundenvergütung nunmehr eine Pauschale für seine Tätigkeit, die entweder der Staat zahlt (bei mittellosen Betreuten) oder der Betreute selbst, falls er vermögend ist. Wie hoch diese Pauschale ist, hängt zum einen davon ab, ob der Betreute im Heim lebt oder nicht, zum anderen, ob er vermögend oder mittellos ist. Für diese verschiedenen Gruppen von Betroffenen wird jeweils pauschal eine feste Zahl von Stunden pro Monat angesetzt. Diese Zahl ist unabhängig davon, wie viele Stunden der Betreuer tatsächlich aufwenden muss für die Betreuung. Er erhält einen monatlichen Pauschalbetrag. Pro Pauschal-Stunde erhält der Berufsbetreuer eine Vergütung, die, wenn der Betreuer keine Ausbildung hat, 27,- Euro pro Stunde beträgt, mit einer abgeschlossenen Lehre 33,50 Euro und mit einer Hochschulausbildung 44,- Euro pro Stunde. Lebt der Betreute beispielsweise in einem Heim und ist mittellos, dann werden für den Zeitraum von einem bis drei Monaten 4,5 Stunden im Monat angesetzt. Lebt der mittellose Betreute dagegen nicht im Heim, werden für den gleichen Zeitraum 7 Stunden im Monat angesetzt. Ist der Betreute nicht mittellos, dann werden bei Heimunterbringung 5,5 Stunden und ansonsten 8,5 Stunden angesetzt. Mit dieser Pauschale sind auch sämtliche Aufwendungen, die dem Betreuer entstehen, abgegolten. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Betreuer nicht als reiner Betreuer, sondern in seinem Beruf für den Betreuten tätig wird. Wird der Betreuer beispielsweise als Rechtanwalt tätig, indem er seinen Betreuten in einem Prozess vertritt, darf er für diese Tätigkeit sein übliches Honorar oder Entgelt verlangen.