Postvollmacht

Immer wieder erleben wir in fast jedem Betreuungsbeschluss den ein Gericht erlässt, dass der Betreute auch einen Beschluss erhält mit dem Vermerk auch für Post. Dies bedeutet, dass der Betreute keine Post mehr erhält. Wir halten diese Regelung für verfassungswidrig. Der Betreute bekommt auch nicht Abschriften der Post, die dann ab diesem Zeitpunkt an den Betreuer geschickt wird. Wir haben einen krassen Fall in der Praxis erlebt, bei dem eine Mutter unter Alkoholeinfluss stand und einen Betreuer bekam. Der Betreuer erhielt die Post der Mutter, die zwei Kinder hatte. Vier Wochen später kam ein Rektor einer Schule zur Mutter und erklärte, dass ihre Tochter seit drei Wochen nicht in die Schule geht. Der Betreuer hatte verschlampt oder er hielt es nicht für nötig, die Mutter von dem Brief zu informieren. Wenn der Betreute die Post schon nicht mehr bekommt, dann müssten zumindest die Kopien bei dem Betreuten landen bzw. müsste er entsprechend informiert werden.