Wahlrecht in der Betreuung

Wurde in dem Betreuungsbeschluss die „Betreuung in allen Angelegenheiten“ angeordnet, so verliert der Betreute sein Wahlrecht. Dies gilt nicht nur für die Bundestagswahlen, sondern für sämtliche Wahlen, also auch für die Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen. Das zuständige Gericht informiert das Wahlamt darüber, dass eine Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnet wurde. Auch über eine Aufhebung und Einschränkung der Betreuung wird das Wahlamt infomiert.