Bestattungspflicht des geschäftsunfähigen überlebenden Ehepartners?

Eine Bestattungspflicht (und damit die Kostenübernahme der Bestattung) gilt für den überlebenden Ehepartner dann nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayBestV nicht, wenn dieser nicht geschäftsfähig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob für den geschäftsunfähigen überlebenden Ehepartner ein Betreuer bestellt wurde oder nicht. Verantwortlich für die Kostenübernahme sind in solchen Fällen die anderen Angehörigen. Bei den im […..]
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Beerdigungskosten

Eine interessante Entscheidung hat das OVG Nordrhein-Westfalen getroffen. Danach trägt die Kosten derjenige, der die Beerdigung beauftragt hat. Die Entscheidung wird damit begründet, dass, wenn jemand bei einer Gemeinde eine Beerdigung in Auftrag gibt, dann ist er auch der Kostenträger, da das Vertragsverhältnis ja auch mit ihm zustande kommt.