Ende des Heimvertrages

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Heimverträge mit Bewohnern, die stationäre Leistungen der Pflegeversicherungen beziehen, mit dem Sterbetag des Bewohners enden. Danach endet der Heimvertrag, ebenso wie die Verpflichtung zur Zahlung, mit dem Tag des Versterbens des Leistungsempfängers. Fortgeltungsvereinbarungen in Heimverträgen sind nur dann anwendbar und wirksam, wenn der Bewohner keine stationären Leistungen der Pflegeversicherung erhält. ( BVerwG v. 2.6.2010 -Az.:8 […..]
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Heimunterbringungskosten

Kann der Leistungsnehmende nicht selbst für seine Heimunterbringungskosten aufkommen, muss entweder ein Verwandter 1. Grades für diese Kosten aufkommen, alternativ der Sotialhilfetäger. Sollte es den Angehörigen nicht möglich sein, für die Heimunterbringungskosten aufzukommen, tritt der Sozialhilfeträger für die Unterbringungskosten ein. Hat der Leistungsberechtigte jedoch  für die Zeit, für die ihm Hilfe gewährt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch geht dieser […..]
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Seniorenärzte

Immer wieder hören wir von älteren Menschen, dass sie  von Ärzten bei der Ursachenerforschung ihrer Leiden oder Beschwerden nicht ernst genommen werden. Besondere Verärgerung lösen die Sätze „bei ihrem Alter sind diese Beschwerden oder Schmerzen  üblich“ aus. Der ältere Patient hat das RECHT, wie jeder Mensch -unabhängig von seinem Alter- dass seine Beschwerden ernst genommen werden und nicht mit dem […..]
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Weigerung des Arztes

Sollte sich der behandelnde Arzt entgegen dem Willen des Patienten weigern, lebenserhaltende Maßnahmen einzustellen, ist die Behandlung nicht mehr von der Einwilligung des Patienten gedeckt, womit sich der Arzt einer Körperverletzung strafbar macht.

Grober Behandlungsfehler

Grundsätzlich muss der Betroffene beweisen, dass er Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, der auch zu einem Schaden geführt hat. Bei einem groben Behandlungsfehler muss der Patient zwar das Vorliegen des Behandlungsfehlers darlegen