In einem Betreuungsfall hat der Betreute im Jahr 2010 eine Betreuungsverfügung errichtet, in der er seinen engen Vertrauten zum Betreuer bestimmt hat. Der Betreute ist mittlerweile geschäftsunfähig. Momentan versucht das Gericht, den Betreuer zu entlassen und einen fremden Berufsbetreuer zu bestimmen. Das Gericht stützt sich dabei auf eine angebliche Ungeeignetheit des Betreuers aufgrund des Umfangs der Vermögensverwaltung. Die Entlassung […..]
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