Vermögensrechtliche Straftaten gegen Senioren – Strafantragsrecht von Betreuern und Bevollmächtigten?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Betreuer oder ein Vorsorgebevollmächtigter in Vertretung des Betroffenen einen wirksamen Strafantrag stellen kann? Vermögensrechtliche Straftaten gegen Senioren sind mittlerweile leider an der Tagesordnung. Jedoch gelingt es bis jetzt nur in Aufnahmefällen, die Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Einer der Gründe dafür ist, dass Straftaten, die von Angehörigen begangen werden, ausdrücklich nur auf […..]
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Geltendmachung Pflichtteilsanspruch durch Betreuer

Wenn ein Betreuter, der als Kind, Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder Elternteil des Erblassers, gesetzlicher Erbe wäre – aber durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde, stellt sich die Frage, ob der Betreuer dazu verpflichtet ist, den Pflichtteilsanspruch des Betreuten gegenüber den Erben geltend zu machen. Grundsätzlich ist der Pflichtteilsanspruch des Betreuten durch den Betreuer geltend zu machen, denn im Aufgabenkreis „Vermögenssorge“, […..]
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Betreuung – mittelloser Betreuer

Ein Betreuer erhält aus dem Vermögen der Staatskasse jährlich eine Pauschale von 399,00 €. Etwas anderes gilt, wenn das Vermögen des Betreuten höher ist oder vorhanden ist, dann kann er eine angemessene Vergütung beim Gericht für die Betreuung verlangen.

Tatort Betreuung – Einstweilige Anordnung

Im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 300 I FamFG kann vorläufig ein Betreuer bestellt werden, wenn beispielsweise für die betroffene Person dringend Entscheidungen im Krankenhaus oder für eine ärztliche Operation getroffen werden muss und niemand da ist, der die Entscheidung treffen kann bzw. keine Vorsorgevollmacht vorgelegt wurde. Wenn der Betreute aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert ist, seine eigenen Angelegenheiten […..]
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Räumungspflicht – Entmündigung

Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Betreute letztendlich entmündigt werden. Es wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, nur weil der Betroffene nicht in der Lage ist, seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Ich zitiere hier wörtlich aus einem skandalösen Gutachten, das dem Unterzeichner vorliegt. In dem Gutachten wird ausgeführt: „…Es kommt immer wieder zu Verzögerungen bei Zahlungen und Überweisungen. Durch dieses Verhalten […..]
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Postvollmacht

Immer wieder erleben wir in fast jedem Betreuungsbeschluss den ein Gericht erlässt, dass der Betreute auch einen Beschluss erhält mit dem Vermerk auch für Post. Dies bedeutet, dass der Betreute keine Post mehr erhält. Wir halten diese Regelung für verfassungswidrig. Der Betreute bekommt auch nicht Abschriften der Post, die dann ab diesem Zeitpunkt an den Betreuer geschickt wird. Wir haben […..]
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Testamentserrichtung Betreuter

Auch ein Betreuter kann ein Testament errichten. Die Testierfähigkeit ist allerdings dann aufgehoben, wenn derjenige, der ein Testament errichten will, nicht mehr genau weiß, was er errichtet und was ganz wichtig ist, wenn er seinen Willen nicht mehr frei von Einflüssen dritter bilden und äußern kann.

Betreuung trotz Vorsorgevollmacht?

Grundsätzlich gilt, dass keine Betreuung angeordnet werden darf, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut durch einen Bevollmächtigten wahrgenommen werden können. Es gilt also ein Vorrang der Bevollmächtigung vor der Betreuung. Der BGH hat im April 2011 aber entschieden, dass eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Betreuers nur hindert, wenn gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen. […..]
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Anordnung der Betreuung

Soll eine rechtliche Betreuung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden, muss das Gericht den Betroffenen persönlich anhören. Im Rahmen der Anhörung muss sich das Gericht davon überzeugen, dass kein freier Wille des Betroffenen vorliegt. Unter bestimmten Umständen kann von der persönlichen Anhörung abgesehen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die persönliche Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist und das Gericht vorab […..]
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Betreuerbestellung

Die Zahl der in Deutschland anhängigen Betreuungsverfahren ist erstmals gesunken und betrug Ende 2013 rund 1,3 Millionen. Den Unterzeichnern sind Fälle in fast allen Rechtsgebieten bekannt geworden, bei denen Prozessgegner mit der Behauptung argumentierten, dass die gegnerische Partei nicht prozessfähig sei und unter Betreuung gestellt werden müsse. Damit eine Betreuung angeordnet wird, müssen aber bestimmte medizinische Voraussetzungen vorliegen. Alleine eine […..]
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Wenn Betreuung zum Alptraum wird (Artikel aus der Fliege Zeitschrift)

Am 04.06.2012 – leider erst um 23.30 Uhr – wurde von der ARD eine Betreuungssendung ausgestrahlt, die nach wie vor sich lohnt in der ARD Mediathek anzusehen. Die Sendung führte zu einer Unzahl von Anfragen bei mir, weil in dieser Sendung das Unrecht des Betreuungsrechtes sich an Hand von Fällen, die sich in der Öffentlichkeit wirklich zugetragen haben drastisch wiederspiegelte. Ich möchte an dieser Stelle auch die einzelnen Fälle nochmal erläutern, weil sie so dramatisch zeigten, welch unglaubliche Eingriffe das Betreuungsrecht in das Leben der Menschen innerhalb von einer Sekunde nehmen kann.

Betreuerauswahl

Lehnt der Betroffene die Bestellung eines bestimmten Betreuers ab, so hat das Gericht die hierfür maßgeblichen Gründe ausführlich zu ermitteln. Hierzu muss das Gericht den zugrundeliegenden Sachverhalt abschließend ermitteln, den Betroffenen hierzu persönlich anhören sowie eine Abwägung für und gegen die Bestellung des Betreuers durchführen. Danach muss das Gericht in einem Schlussgespräch erneut  das Ergebnis der Schverhaltserforschung, das Gutachten des […..]
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Ende des Heimvertrages

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Heimverträge mit Bewohnern, die stationäre Leistungen der Pflegeversicherungen beziehen, mit dem Sterbetag des Bewohners enden. Danach endet der Heimvertrag, ebenso wie die Verpflichtung zur Zahlung, mit dem Tag des Versterbens des Leistungsempfängers. Fortgeltungsvereinbarungen in Heimverträgen sind nur dann anwendbar und wirksam, wenn der Bewohner keine stationären Leistungen der Pflegeversicherung erhält. ( BVerwG v. 2.6.2010 -Az.:8 […..]
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Akteneinsicht

Die Beteiligten können die Betreuungsakten auf der Geschäftsstelle einsehen, soweit nicht schwerwiegende Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten entgegenstehen. Beteiligte sind allerdings nur die Personen, die durch das Verfahren unmittelbar betroffen sind oder aufgrund eines eigenen Antrags als Beteiligte hinzugezogen wurden. Geschwister müssten einen diesbezüglichen Antrag bei Gericht stellen. Personen, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind, kann Akteneinsicht nur […..]
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Betreten der Wohnung durch den Betreuer

Bei dem Betreten der Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen handelt es sich um einen hoheitlichen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG, da der Betreuer nicht als Privatperson auftritt, sondern kraft staatlicher Ermächtigung eine Aufgabe der öffentlichen Fürsorge wahrnimmt.Ein derartiger Grundrechtseingriff kann ohne spezialgesetzliche Grundlage nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 VII Alt.1 GG […..]
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Anwaltsvertrag

Bei vielen Betreuten herrscht der Irrglaube vor, dass ein Anwaltsvertrag nicht wirksam geschlossen werden könne. Dies vorallem deshalb, weil es oftmals bei den Betreuten an der Geschäftsfähigkeit mangelt. Hinsichtlich der Betreuung selbst, darf es dem Betreuten aber nicht verwehrt sein, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Deshalb können Betroffene sehr wohl einen Anwalt rund um die Angelegenheiten der Betreuung wirksam verpflichten.

Anhörung vor Betreuungsanordnung

Wurde der Betreute vor der Anordnung der Betreuung weder angehört noch wurde die Anhörung unverzüglich nachgeholt, leidert der Beschluss an einem wesentlichen Verfahrensmangel; dieser ist nicht mehr heilbar. Die Betreuung muss alleine bereits aufgrund dieses Verfahrensmangels aufgehoben werden.

Haftung des Betreuers

Eine Haftung des Betreuers kann sich aus schuldhaftem pflichtwidrigem Verhalten des Betreuers ergeben, etwa dem Verfügen über Betreutenvermögen ohne etwa erforderliche gerichtliche Genehmigung, dem Belassen erheblichen Betreutenvermögens in treuhänderischer Verwahrung Dritter, dem Überlassen viel zu hoher Geldbeträge an den Betroffenen, der Weitergabe der EC-Karte des Betreuten nebst PIN an Dritte, dem Unterlassen eines Abschlusses einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung für […..]
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Zur Rechnungslegungspflicht des Betreuers

Die Rechnungslegungspflicht erstreckt sich nicht auf das dem Betroffenen zur freien Verfügung überlassene Geld, auch wenn dies auf ein speziell dafür eingerichtetes Konto eingezahlt wird. Dies gilt auch für das so genannte Taschengeldkonto im Heim. Dies entbindet den Betreuer aber nicht von Kontrollpflichten.

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