Die Zahl der in Deutschland anhängigen Betreuungsverfahren ist erstmals gesunken und betrug Ende 2013 rund 1,3 Millionen. Den Unterzeichnern sind Fälle in fast allen Rechtsgebieten bekannt geworden, bei denen Prozessgegner mit der Behauptung argumentierten, dass die gegnerische Partei nicht prozessfähig sei und unter Betreuung gestellt werden müsse. Damit eine Betreuung angeordnet wird, müssen aber bestimmte medizinische Voraussetzungen vorliegen. Alleine eine […..]
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