Vermögensrechtliche Straftaten gegen Senioren – Strafantragsrecht von Betreuern und Bevollmächtigten?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Betreuer oder ein Vorsorgebevollmächtigter in Vertretung des Betroffenen einen wirksamen Strafantrag stellen kann? Vermögensrechtliche Straftaten gegen Senioren sind mittlerweile leider an der Tagesordnung. Jedoch gelingt es bis jetzt nur in Aufnahmefällen, die Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Einer der Gründe dafür ist, dass Straftaten, die von Angehörigen begangen werden, ausdrücklich nur auf […..]
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Vorsorgevollmacht – Widerruf

Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, der der bevollmächtigten Person gegenüber erklärt wird, bedeutet, dass die Vollmacht ihm gegenüber dadurch unwirksam wird. Entscheidend ist allerdings, dass der Widerruf nicht bewirkt, dass die Vorsorgevollmacht dadurch automatisch komplett unwirksam wird. Die Rechtscheinswirkung bezüglich der Vorsorgevollmacht besteht nämlich solange, bis die Vollmachturkunde entweder zurück gegeben wurde oder für kraftlos erklärt wird ( § 172 Abs. […..]
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Vorsorgevollmacht – unentgeltliche Geschäfte

Vielfach wissen die Vorsorgevollmachtgeber gar nicht, dass, wenn sie eine unbeschränkte Vorsorgevollmacht in Vermögensangelegenheiten abgeben, dann der Bevollmächtigte auch Schenkungen in jeder Höhe vornehmen kann. Empfehlenswert ist daher, dass hier eine Sperre bezüglich der Höhe eingesetzt wird. Letztendlich bedeutet das im Klartext, dass Schenkungen über die Höhe nicht erlaubt sind. Anhand dieses Beispiels sieht man auch wie wichtig es ist, […..]
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Vorsorgevollmacht Trennung/ Scheidung

Im Rahmen einer Scheidung aber auch im Rahmen einer Trennung einer außerehelichen Lebensgemeinschaft sollten die Parteien darauf achten, dass Vorsorgevollmachten widerrufen werden. In der Praxis sind immer wieder Fälle bekannt geworden, bei denen ehemalige Ehepartner nach Jahren der Scheidung oder Trennung die Vorsorgevollmacht vorlegten, sobald der ehemalige Ehepartner oder Lebenspartner nicht mehr in der Lage war zu handeln und die […..]
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Vorsorgevollmacht – Kraftloserklärung

Es kommt immer wieder, dass Vorsorgevollmachten verschwunden sind. Die Kinder, aber oftmals auch derjenige der die Vorsorgevollmacht erteilt hat, bekommt die Vorsorgevollmacht nicht zurück und es bleibt ihm dann nur die Möglichkeit die Vollmacht für kraftlos zu erklären. Der Berechtigte muss beim Amtsgericht die Kraftlos-Erklärung der Vollmacht beantragen. Das Amtsgericht kann dies auch nicht abweisen mit der Behauptung dass die […..]
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Vorsorgevollmacht – Postmortale Vollmacht Widerruf durch Miterben

Eine ganz wichtige Entscheidung hat das Landgericht Aachen mit Urteil vom 18.01.2016 (1 U 138/16) getroffen. Ein Miterbe hatte die Vorsorgevollmachten der anderen Miterben widerrufen. Die anderen Miterben wurden durch das Testament Erben. Die anderen Miterben waren auch alle Bevollmächtigte der Vorsorgevollmacht, dies zur Erläuterung. Der Miterbe, der widerrufen hatte, teilte dies der Bank, die das Konto des Verstorbenen führte […..]
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Vorsorgevollmacht zur Vermeidung einer Betreuung bei psychischer Erkrankung

Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn die Vollmacht mit dem Ziel erteilt wurde, die ärztliche Behandlung einer psychischen Erkrankung und eine eventuelle zivilrechtliche Unterbringung zu verhindern, und der Bevollmächtigte den geäußerten Willen des Betroffenen ohne Rücksicht auf dessen fehlende Einsichtsfähigkeit und eine konkrete Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall über an seinem Wohl auszurichtende Maßnahmen stellt und dabei […..]
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Kein Widerruf der Vorsorgevollmacht im Zustand der Geschäftsunfähigkeit

Es ist zu beachten, dass eine von einem Betroffenen im Zustand der Geschäftsfähigkeit erteilte Vorsorgevollmacht, weder durch einen im Zustand der Geschäftsunfähigkeit ausgesprochenen Widerruf, noch dadurch unwirksam wird, dass der Betroffene im Zustand der Geschäftsunfähigkeit erklärt, er wolle den Bevollmächtigten nicht als Betreuer haben. Der Inhalt der Vorsorgevollmacht wird deshalb vom Betreuungsgericht beachtet. Der Vorsorgebevollmächtigte sollte deshalb sorgfältig ausgesucht werden. […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht?

Grundsätzlich gilt, dass keine Betreuung angeordnet werden darf, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut durch einen Bevollmächtigten wahrgenommen werden können. Es gilt also ein Vorrang der Bevollmächtigung vor der Betreuung. Der BGH hat im April 2011 aber entschieden, dass eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Betreuers nur hindert, wenn gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen. […..]
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Trotz Vorliegen einer Vorsorgevollmacht ist eine Betreuerbestellung möglich!!!!

Auch dann wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist die Bestellung eines Betreuers nicht ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten zuwider läuft und eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen vorliegt. Dies wird in der Rechtsprechung dann angenommen, wenn der Bevollmächtigte sich nicht um die Sicherung des Lebensbedarfes des Betreuten kümmert oder er den […..]
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Widerruf von Vollmachten durch Betreuer

Die Betroffene hatte zunächst der A eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht erteilt, ein halbes Jahr später hatte die Betroffene auch der B eine solche Vollmacht erteilt. A wurde durch das Vormundschaftsgericht zur Betreuerin bestellt, unter anderem auch für den Aufgabenkreis „Widerruf von Vollmachten“.

Ärztliche Eingriffe beim Betreuten: Bei wirksamer Vorsorgevollmacht ist auch das Vormundschaftsgericht an diese gebunden

In diesem Fall hat eine Frau, als sie noch im Vollbesitz ihrer geisteigen Kräfte war, ihrem Enkel eine Vorsorgevollmacht erteilt für ärztliche Eingriffe und Behandlungen. Ihr Enkel beantragte die Betreuung für seine Großmutter. Diese wurde durch den Richter abgelehnt, da er den Interessen der Betroffenen zuwiderhandeln würde. Hintergrund war, dass die Großmutter unter einer Durchblutungsstörung litt und ihr rechter Fuß […..]
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Formerfordernis

Grundsätzlich sollte die Vollmacht schriftlich erteilt werden um die Vollmachtserteilung auch für den Rechtsverkehr erkenntlich zu machen, die notarielle Form ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Umfang der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten die Möglichkeit zur Führung von Rechtsgeschäften für den geschäftsunfähigen Vollmachtgeber, in Krankenakten Einsicht zu nehmen, er kann in den ihn anvertrauten Bereichen vollumfänglich Auskunft und Beratung verlangen.

Ersatzbevollmächtigter

Die Ernennung eines Ersatzbevollmächtigten ist ratsam, um zu gewährleisten, dass der Betroffenen weiterhin nach seinem Willen vertreten wird, wenn der erste Bevollmächtigte ausscheidet oder unzuverlässig wird.

Tod des Vollmachtgebers

Es kann bestimmt werden, dass die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers endet oder aber über den Tod des Vollmachtgebers hinaus Geltung finden soll. Dann hat der Bevollmächtigte gegenüber den Erben eine Rechenschaftspflicht.

Geschäftsunfähige beim Notar

Nach § 15 Absatz 1 Satz der Bundesnotarordnung darf der Notar seine Beurkundungstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern. Einen solchen Grund beinhaltet nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Beurkundungsgesetz zwar das eindeutige Fehlen der Geschäftsfähigkeit, nicht aber bloße Zweifel hieran.

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