Was bedeutet „Pflichtteil“?

Nach § 2303 Abs. 1 BGB kann das Kind eines Erblassers, das durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) von der Erbfolge ausgeschlossen ist, von dem/den Erben den Pflichtteil verlangen. Der mit dem Erbfall entstehende Pflichtteilsanspruch (§ 2317 Abs. 1 BGB) ist eine Geldforderung in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Es handelt sich dabei […..]
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Welche Personen sind pflichtteilsberechtigt?

Berechtigt, den Pflichtteil geltend zu machen, sind die Abkömmlinge des Erblassers (§ 2303 Abs. 1 S. 1 BGB), die Eltern und der Ehegatte des Erblassers (§ 2303 Abs. 2 S. 1 BGB), soweit sie jeweils durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Grundsätzlich sind die Enkel und Eltern des Erblassers dann nicht pflichtteilsberechtigt, wenn das Kind des Erblassers […..]
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Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Zur Berechnung des Pflichtteils (§ 2310 BGB) sind zunächst für jeden Berechtigten einzeln die gesetzlichen Erbteile festzustellen. Es handelt sich dabei um eine abstrakte Feststellung. Dies bedeutet, dass alle Personen mitgezählt werden, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers grundsätzlich gesetzliche Erben sind oder waren, ungeachtet […..]
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Wie kann der Pflichtteilsberechgtigte den Wert des Nachlasses und damit die Höhe seines Pflichtteils ermitteln?

Der Pflichtteilsberechtigte, der nicht selbst Erbe ist, hat gegenüber den Erben einen weitreichenden Auskunftsanspruch. Er kann gegenüber dem Erben Auskunft in Form eines (ggf. notariellen) Bestands- und Vermögensverzeichnisses über den Bestand des Nachlasses verlangen (§ 2314 BGB). Es muss sich um eine Dokumentation über den Stand des Vermögens des Erblassers zum Todeszeitpunkt handeln. Darüber hinaus kann er verlangen, dass der […..]
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Muss der Pflichtteilsanspruch von dem/den Erben sofort an den Pflichtteilsberechtigten ausbezahlt werden?

Nein, es gibt die Möglichkeit der Stundung, die unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. OLG Rostock, Urteil v. 20.06.2019, AZ: 3 U 32/17: „Nach § 2231a Abs. 1 BGB kann der Erbe Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre. Insbesondere dann, wenn sie ihn zur […..]
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Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach der Regelverjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB innerhalb von 3 Jahren. Wird er innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, gerichtlich geltend gemacht oder in anderer Weise gehemmt, kann ihn der Pflichtteilsberechtigte nicht mehr verlangen. Sollte der Pflichtteilsberechtigte weder Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis von dem Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung (z. B. Testament, Schenkungen durch den […..]
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Was bedeutet der Begriff Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem Nachlasswert zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers, § 2311 BGB. Falls der Erblasser davor Dritte beschenkt hat, vermindert sich der Wert des Nachlasses, bzw. er kann u. U. dadurch komplett ins Leere gehen. Nach dem Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts soll der Erblasser aber die durch das Pflichtteilsrecht garantierte Mindestbeteiligung seiner nahen […..]
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Pflichtteilsentziehung / Pflichtteilsentziehungsgründe

Der Pflichtteil kann nach § 2336 Abs. 1 BGB vom Erblasser durch letztwillige Verfügung entzogen werden. Die Entziehung des Pflichtteils ist die Ausnahme und nur dann möglich, wenn einer der in § 2333 BGB genannten Gründe vorliegt. Dabei muss der Berechtigte, dem der Pflichtteil entzogen werden soll, schuldhaft gehandelt haben. Die Aufzählung der Pflichtteilsentziehungsgründe nach § 2333 BGB ist abschließend, eine […..]
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Pflichtteilsunwürdigkeit

Von den Pflichtteilsentziehungsgründen ist die Pflichtteilsunwürdigkeit zu unterscheiden. Pflichtteilsunwürdigkeit bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblassers seinen Pflichtteilsanspruch verlieren kann, wenn dieser Anspruch wegen Pflichtteilsunwürdigkeit angefochten wird, §§ 2345, 2339 Abs. 1 BGB. Die Anfechtung muss nicht unbedingt durch Klage geltend gemacht werden. Es genügt auch eine formlose Erklärung gegenüber dem Unwürdigen. Zur Abgabe dieser Erklärung ist jede […..]
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Geltendmachung Pflichtteilsanspruch durch Betreuer

Wenn ein Betreuter, der als Kind, Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder Elternteil des Erblassers, gesetzlicher Erbe wäre – aber durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde, stellt sich die Frage, ob der Betreuer dazu verpflichtet ist, den Pflichtteilsanspruch des Betreuten gegenüber den Erben geltend zu machen. Grundsätzlich ist der Pflichtteilsanspruch des Betreuten durch den Betreuer geltend zu machen, denn im Aufgabenkreis „Vermögenssorge“, […..]
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Pflichtteilsanspruch – Stundung

Der Grundsatz der Testierfreiheit besagt, dass jeder, der sich nicht durch einen Erbvertrag gebunden hat, frei über seinen Nachlass verfügen kann. Dies bedeutet, dass jede Person ihre gesetzlichen Erben ohne besondere Begründung enterben kann. Die Folge ist, dass die enterbten nächsten Angehörigen nach Eintritt des Erbfalles ihren Pflichtteil verlangen können. Pflichtteilsberechtigt als nächste Angehörige sind der Ehegatte und die Kinder. […..]
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Steuerhinterziehung

Der Miterbe der wusste, dass der demenzkranke Erblasser eine Steuerhinterziehung begangen hat, weil er nicht mehr in der Lage war eine richtige Steuererklärung abzugeben, macht sich ebenfalls strafbar. Die Steuerschuld ist eine Nachlassverbindlichkeit nach §§ 1967 BGB, 45 Abs. I Nr. 1 AO. Ein Miterbe, der von der Steuerhinterziehung weiß, begeht dann in so einem Fall selbst nach § 153 […..]
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Vorsorgevollmacht – Postmortale Vollmacht Widerruf durch Miterben

Eine ganz wichtige Entscheidung hat das Landgericht Aachen mit Urteil vom 18.01.2016 (1 U 138/16) getroffen. Ein Miterbe hatte die Vorsorgevollmachten der anderen Miterben widerrufen. Die anderen Miterben wurden durch das Testament Erben. Die anderen Miterben waren auch alle Bevollmächtigte der Vorsorgevollmacht, dies zur Erläuterung. Der Miterbe, der widerrufen hatte, teilte dies der Bank, die das Konto des Verstorbenen führte […..]
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Erbe/ Grundbucheinsicht

Ein Pflichtteilsberechtigter Erbe kann zur Nachprüfung und Geltendmachung etwaiger Pflichtteilsansprüche Einsicht in das Grundbuch verlangen. Die Vorlage eines Erbscheins oder der Nachweis, dass gegen den eingetragenen Eigentümer bereits ein Prozess geführt werde oder dass dieser Vollmacht zur Einsichtnahme erteilt habe, muss nicht erbracht werden. OLG Frankfurt Az: 20 W 72/11

Antrag auf Nachlasspflegschaft durch Vermieter bei Tod des Mieters

Sind dem Vermieter bei Tod des Mieters die Erben unbekannt, so hat der Vermieter die Möglichkeit, beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft mit dem Aufgabenkreis „Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses“ zu beantragen. Ob der Erbe unbekannt ist im Sinne des § 1960 BGB, bestimmt sich im Übrigen nach der  Sicht des Gläubigers, also in diesem Fall nach der Sicht des Vermieters. OLG […..]
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Rechtsirrtum bei der Ausschlagung einer Erbschaft

Haben die Beteiligten eine Erbschaft ausgeschlagen, um die Alleinerbenstellung einer weiteren Beteiligten zu sichern und stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Erklärung eines Miterben wegen Geschäftsunfähigkeit unwirksam ist, so liegt ein unbeachtlicher Motivirrtum vor, der nicht zu einer Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB berechtigt.

Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche

Wenn der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe ist, so kann er Rechte gegenüber dem Erben geltend machen. Er kann vom Erben verlangen, dass er Auskunft über den Bestand des Nachlasses, wie auch Informationen über den Wert des Nachlasses bekommt. Ferner hat er das Recht, all die Kosten, die hierbei anfallen, dem Nachlass zur Last zu legen.

Wertberechnung für ein Landgut als Teil des Nachlasses – Ertragswert oder Verkehrswert?

Ist in einer letzwilligen Verfügung ein Vermächtnis angeordnet, das sich auf einen in der Höhe bestimmten Anteil am gesamten Nachlass beläuft, so hat der Vermächtnisnehmer gegen den Erben einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung dieses Wertes in Geld. Im Rahmen einer Streitigkeit über die Höhe eines solchen Vermächtnisanspruches hatte das OLG München darüber zu entscheiden, ob der zu einem Nachlass gehörende […..]
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Quotentheorie beim Ausschlagungsrecht

Der Kläger war in dem Testament des Erblassers als Erbe eingesetzt. Die Erbschaft war jedoch zugunsten des Beklagten mit einem Vermächtnis und einer Testamentsvollstreckung belastet. Das Testament wurde am 12.07.2006 eröffnet. Der Kläger hatte die Erbschaft im Sinne des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB am 10.08.2007 ausgeschlagen.

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