Wenn Eltern ihr behindertes Kind in einer letztwilligen Verfügung bedenken möchten, müssen sie etwaige Ansprüche des Kindes auf Sozialleistungen mitberücksichtigen. Denn staatliche Unterstützung erhält nur, wer eine entsprechende finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann. Erlangt nun das Kind durch die Erbschaft Vermögenswerte, können Sozialleistungen solange verweigert werden, bis das betreffende Vermögen für die Lebensführung verwendet und verbraucht worden ist. Das Ziel der […..]
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