Das Behindertentestament

Wenn Eltern ihr behindertes Kind in einer letztwilligen Verfügung bedenken möchten, müssen sie etwaige Ansprüche des Kindes auf Sozialleistungen mitberücksichtigen. Denn staatliche Unterstützung erhält nur, wer eine entsprechende finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann. Erlangt nun das Kind durch die Erbschaft Vermögenswerte, können Sozialleistungen solange verweigert werden, bis das betreffende Vermögen für die Lebensführung verwendet und verbraucht worden ist. Das Ziel der […..]
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Erbausschlagung durch den Betreuer

Nach § 1822 Nr. 2 in Verbindung mit § 1901 Abs. 2 und 3 BGB bedarf die Erklärung der Ausschlagung einer Erbschaft die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Das Vormundschaftsgericht hat bei seiner Entscheidung nicht nur die objektiv zu bestimmenden Interessen des Betreuten zu berücksichtigen, sondern es muss alle Belange heranziehen.

Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII

Das Landessozialgericht Baden- Württemberg hatte kürzlich über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Kläger war von der Erblasserin als Alleinerbe in einem Testament eingesetzt worden. In dem Testament hatte die Klägerin weiterhin bestimmt, dass der Kläger die Unkosten der Beerdigung zu tragen habe und das Grab pflegen müsse.  Die Erblasserin hatte dem Kläger auch eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht auch über […..]
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Erbunwürdigkeit durch Urkundenfälschung

Behauptet in einem Rechtstreit der eine Erbe über den anderen Erben, dieser sei erbunwürdig, da er das Testament gefälscht habe und sich damit einer Urkundenfälschung einer § 267 StGB strafbar gemacht habe, so ist derjenige, der die Erbunwürdigkeit behauptet, beweisbelastet.

Vertragliche Aufhebung eines Zuwendungsverzichts

Kann der Erblasser den Rechtszustand, der vor dem Zuwendungsverzicht bestanden hat, durch Verfügung von Todes wegen nicht wieder vollständig herstellen,  so kann der Zuwendungsverzicht durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser wieder aufgehoben werden. Der BGH hat über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Forderungen der Ehegatten bei Auflösung einer Innengesellschaft

In vielen Fällen hat ein Ehegatte im Geschäft oder Betrieb des anderen mitgearbeitet. Findet nunmehr ein Ausgleich des Zugewinns nicht statt, gleichgültig aus welchen Gründen, so können  dennoch Forderungen des überlebenden Ehegattens aus dem Innenverhältnis bestehen. Bei diesen Forderungen handelt es sich um Erblasserschulden, die den Nachlass schmälern.

Verzicht auf eine bereits bindend gewordene Zuwendung

Wurde von einem Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament errichtet oder wurde zwischen Erblasser und Erben ein Erbvertrag geschlossen und ist nunmehr die darin enthaltenen Verfügung bereits bindend geworden, so kann der Erblasser in der Regel nicht mehr frei testieren. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Vermächtnisnehmer oder der potentielle Erbe bereit ist, auf seine testamentarische oder erbvertragliche Zuwendung zu verzichten.

Pflichtteilsverzicht

Im Gegensatz zu Erbverzichten kommen die Pflichtteilsverzichte in der Praxis häufig vor. Insbesondere bei Betriebs- und Unternehmensnachfolge, bei Teilungsanordnungen, im Rahmen von Eheverträgen, aber auch bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen findet man Pflichtteilsverzichte. Am häufigsten erklären hierbei Kinder gegenüber ihren Eltern den Pflichtteilsverzicht.

Erbverzicht

Der reine Erbverzicht, wie er in § 2346 Abs. 1 BGB geregelt ist, spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle. Er wird selten vereinbart. Ausschlaggebend hierfür ist, dass im Falle eines Erbverzichts im Sinne des § 2346 Abs. 1 BGB der Verzichtende und sein ganzer Stamm als gesetzliche Erben wegfallen. Der Verzichtende und sein Stamm werden also so behandelt, als […..]
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Jastrow´sche Klausel

Eine bekannte Pflichtklausel ist die sog. Jastrow´sche Klausel. Mit der Jastrow´schen Klausel haben die Erblasser beim gemeinschaftlichem Testament die Möglichkeit zwei Anordnungen zu treffen.

Pflichtteilsklauseln

Um zu verhindern, dass die Erben gegen den im Testament zum Ausdruck gebrachten letzten Willen vorgehen oder diesem zuwiderhandeln, haben Erblasser die Möglichkeit sogenannte Pflichtteilsklauseln (Verwirkungsklauseln, Strafklauseln) in das Testament mit aufzunehmen.

Pfändungsbeschränkung nach § 863 ZPO

Eine weitere Pflichtteilsbeschränkung ist in § 863 ZPO zu finden. Hiernach sind die Nutzungen bzw. der Reinertrag des Pflichtteils dann nicht der Pfändung unterworfen, wenn sie zum Bestreiten eine standesgemäßen Unterhalts des Pflichtteilsberechtigten oder zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen erforderlich sind. Diese Pfändungsbeschränkung gilt jedoch nur gegenüber den Gläubigern der Pflichtteilsberechtigten. Gegenüber Nachlassgläubigern oder solchen Gläubigern, deren Rechte auch den Nacherben […..]
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Enterbung der Kinder durch negative Testamente

In § 1938 BGB ist geregelt, dass der Erblasser bestimmte Personen von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen kann. Die ausgeschlossen Peron wird dann als vor dem Erbfall verstorben angesehen. Der Erblasser kann die Enterbung entweder durch Testament oder durch einseitige Verfügung in einem Testament bestimmen.

Das neue Pflichtteilsrecht

Dieser Beitrag soll einen Überblick über das neue Pflichtteilsrecht geben. Am 1.Januar 2010 ist das Gesetz zur Änderung des Erbrechts und des Verjährungsrechts in Kraft getreten. Änderungen ergeben sich dabei insbesondere im Bereich des Pflichtteilsrechts. I. §§ 2333 ff BGB Die §§ 2333 ff BGB regeln abschließend die Gründe, wann ein Pflichtteil entzogen werden kann. Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen für […..]
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Rücknahme des Scheidungsantrages nach dem Tod des Antragstellers

Erblasser E war in zweiter Ehe mit B1 verheiratet. Am 07.02.1995 hat E beim zuständigen Amtsgericht die Scheidung von B1 beantragt. E hatte den Scheidungsantrag mit dem bereits seit drei Jahren andauernden Getrenntleben von B1 und daraus folgend mit der Zerrüttung der Ehe begründet. Im Sommer 1994 hatte E die öffentliche  Zustellung des Scheidungsantrages an die B1 bewirkt. Im November […..]
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