Erbengemeinschaft

Wenn der Erblasser mehrere Erben nach der gesetzlichen Erbfolge hinterlässt, dann wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (Miterben). Die Erben bilden die Erbengemeinschaft

Die Ausschlagung der Erbschaft

Im deutschen Erbrecht fällt die Erbschaft von selbst an, dass heißt es besteht auch ohne Annahmeakte (zumindest eine vorläufige) Erbenstellung. Um diese wieder von Anfang an zu beseitigen muss der Erbe die Erbschaft ausschlagen.

Ausschlagungsfrist

Die Frist beträgt 6 Wochen und beginnt mit der Kenntniserlangung der Erbschaft beim Ausschlagungsberechtigten. Ist die Frist verstrichen, kann eine Ausschlagung nicht mehr erfolgen. Eine Ausschlagung kann auch gestattet sein, wenn einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbe zukommt,

Annahme der Erbschaft

Die Annahme muss nicht ausdrücklich erklärt werden, es reicht eine stillschweigende Annahmeerklärung aus. Eine Annahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, wenn dadurch gegenüber Dritten objektiv eindeutig zum Ausdruck gebracht werde

Ausschlagung beim Erbvertrag

Bei einem Erbvertrag unter Ehegatten, wonach sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und weiterhin Regelungen zur weiteren Erbfolge getroffen werden, bedeutet die Ausschlagung eines Ehegatten nicht die Unwirksamkeit des gesamten Ehevertrags.

Wirkung der Ausschlagung

Bei einer erfolgreichen Ausschlagung gilt die Erbschaft als von Anfang an als nicht angefallen. Gleichzeitig fällt die Erbschaft dem dem Erben an, der ohne die Existenz des Ausschlagenden das Vermögen erben würde. Der neue Erbe so anzusehen, also ob er von Anfang an Erbe gewesen ist.

Verzeihung nach Pflichtteilsentzug

Ein Pflichtteilsentzug ist dann als gegenstandslos anzusehen, wenn eine Verzeihung durch den Erblasser erfolgt ist. Eine Verzeihung ist allgemein dann anzunehmen, wenn der Erblasser zum Ausdruck bringt, dass er das durch die erlittene Kränkung nicht mehr verletzt ist.

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