Neuerungen im Seniorenrecht

Über 50- Jährige Beschäftigte sollen länger einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) und einen Eingliederungsgutschein erhalten. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen erst mit Vollendung des 63.Lebensjahres mit Rentenabschlägen rechnen.

Die Altersrente

Arbeitslose und Arbeitnehmer in Altersteilzeit konnten bis Januar 2006 unter diesen bestimmten Voraussetzungen bereits mit 60 Jahren in Rente gehen: – Vollendung des 60. Lebensjahres,

Der Nebenverdienst

Viele Rentner sind, um ihren Lebensabend ohne Verlust an Lebensqualität genießen zu können, auf einen Nebenjob angewiesen. Allein 1,2 Millionen Mini-Jobber ab 60 Jahren sind offiziell gemeldet. Ob Steuern

Altersteilzeit

Nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 Altersteilzeitgesetz setzt ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis zwingend voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert.