Vorsicht bei offenen Immobilienfonds

In den letzten Wochen wurden immer mehr offene Immobilienfonds zur Zahlung ausgesetzt. Im Klartext heißt dies, dass die Initiatoren derartiger Fonds nach den gesetzlichen Bestimmungen die Rücknahme der Fondsgesellschaftsanteile solange verweigern können, wie eine Verletzung der Anlagegrenzen nach den Liquiditätsvorschriften des InvG oder der Vertragsbedingung droht.