„Kaffeefahrt“ im Ausland

Ein deutsches Ehepaar hat im Türkeiurlaub an einer von ihrem Reiseveranstalter organisierten Kaffeefahrt; zu einer Teppichknüftzentrale teilgenommen, wobei sie einen Kaufvertrag ohne Widerrufsbelehrung in Höhe von 45.000 € über 2 Perserteppiche abgeschlossen haben