Kündigung — außerordentliche / Demenz

Selbst wenn der Mieter schwer krank ist und beispielsweise Demenz vorliegt, gibt es kein Recht, den Mieter ein Mietverhältnis ohne Frist oder außerordentlich innerhalb eines langfristigen Mietvertrages zu kündigen (LG Berlin, Beschluss vom 22.05.2019, Az. 64 S 2/19). Das Landgericht geht davon aus, dass auch eine schwere Erkrankung des Mieters nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt, da der […..]
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