Erbrecht

Lebte der verstorbene Erblasser bis zu seinem Tod in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ändert dies nichts an den Vorschriften über das Erbrecht, da die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht von den erbrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches erfasst werden.

Finanzen

Bankverbindungen: Generell unterhält jeder von beiden Partnern sein eigenes Konto, über dieses auch nur er selbst verfügungsberechtigt ist. Demnach hat der jeweilige Partner keinerlei Rechte und Pflichten aus der Kontoverbindung des Anderen.

Kinder

Kinder, die aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften stammen, unterscheiden sich von ihrer Rechtsstellung nicht von anderen Kindern. Ebenso sind sie mit allen anderen Abkömmlingen rechtlich gleichgestellt.

Mietrecht

Nur ein Partner ist Mietvertragspartner: Zieht der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu dem Anderen in dessen gemietete Wohnung, hat der Vermieter dies generell zu genehmigen.

Mitarbeit im Betrieb des Partners

Ist ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Betrieb des Anderen tätig, entscheiden beide über die rechtliche Einordnung dieser Mitarbeit. Vereinbaren die Partner, dass es sich bei dieser Mitarbeit um ein Dienstverhältnis handelt

Miteigentumserwerb

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können wie zwei oder mehrere natürliche Personen zusammen eine Sache, beispielsweise eine Immobilie erwerben. Der Erwerb einer Immobilie von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Partnerschaftsvertrag

Wegen der weitgehenden Nichtregelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften, liegt es nahe, dass beide Partner einen Partnerschaftsvertrag untereinander schließen und sich somit selbst eine rechtliche Grundlage stellen.

Sozialrecht

Arbeitslosengeld II in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Das Arbeitslosengeld wird auf der Grundlage der geleisteten Beiträge, bisherigen Einkünfte und der jeweiligen Beschäftigungsdauer gewährt.

Steuerrecht

Es ist wieder auf die Nichtregelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften hinzuweisen, sodass auch im Steuerrecht die eheähnliche Gemeinschaft keinerlei Bedeutung hat. Sie bleibt vom Steuerrecht komplett unbeachtet.

Strafrecht

Im Gegensatz zu Personen, die eine gleichgeschlechtlich, eingetragene Lebenspartnerschaft führen haben Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft kein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß §52 Abs.1 nr. 2a StPO.

Unterhalt

Im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Ehe, sind die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gesetzlich weder während der Beziehung  noch nach der Trennung zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet.