Ende des Heimvertrages

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Heimverträge mit Bewohnern, die stationäre Leistungen der Pflegeversicherungen beziehen, mit dem Sterbetag des Bewohners enden. Danach endet der Heimvertrag, ebenso wie die Verpflichtung zur Zahlung, mit dem Tag des Versterbens des Leistungsempfängers. Fortgeltungsvereinbarungen in Heimverträgen sind nur dann anwendbar und wirksam, wenn der Bewohner keine stationären Leistungen der Pflegeversicherung erhält. ( BVerwG v. 2.6.2010 -Az.:8 […..]
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Wann ist ein Altenpfleger unzuverlässig?

Eine Entscheidung zu den Voraussetzungen für den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger": Für die zu treffende Prognose der Unzuverlässigkeit ist das unmittelbar dem Pflichtenverstoß nachfolgende Verhalten von Bedeutung. Zuletzt sind die begangenen Pflichtverletzungen in ein Verhältnis zueinander und zu den beanstandungsfreien Berufsjahren zu setzen. Nur dann, wenn unter Betrachtung all dieser Umstände eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, […..]
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Pflegeleistung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks

Der BGH hat jüngstens entschieden, dass einen Familienangehörigen, der als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks die Pflege des Übergebers übernommen hat und nun seine Pflegeleistung wegen Umzugs des Übergebers in ein Pflegeheim nicht mehr erbringen kann, nicht anstelle der ersparten Zeit wegen weggefallener Pflege eine Zahlungsverpflichtung trifft. Ein zu ermittelnder hypothetischer Parteiwille, der auf eine Zahlungsverpflichtung an Stelle des […..]
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