Kreuzfahrt oder reine Beförderungsfahrt

Um festzustellen, ob das deutsche Reiserecht anzuwenden ist, muss zwischen einem reinen Beförderungsvertrag und einem Reisevertrag bei einer Kreuzfahrt unterschieden werden. Sie müssen sich dabei klar werden, was genau bei der Schiffsreise geschuldet wird. So ist auch dann eine Überfahrt mit einer Fähre nichts zwangsläufig eine „Kreuzfahrt“, wenn Ihnen eine Kabine gestellt wird. Auf der anderen Seite kann allerdings schon […..]
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Kreuzfahrt/ Nachträgliche Reisepreiserhöhung

Nachträgliche Reisepreiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich der Reiseveranstalter dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten hat. Die Berechnung für die Preiserhöhung muss für den nachvollziehbar vorgenommen werden. Ein reiner Verweis auf gestiegene Ölpreise genügt dabei nicht.

Kreuzfahrt/ Pauschale Trinkgeldzahlungen

Kreuzfahrt/ Pauschale Trinkgeldzahlungen Der eigentliche Charakter von Trinkgeld ist, Serviceleistungen zu honorieren. Dabei ist die Freiwilligkeit der Zahlung entscheidend. Soweit der Reiseveranstalter Sie dazu verpflichten will Trinkgelder an Bord zu zahlen, muss das Trinkgeld von Anfang an in den Reisepreis miteingerechnet werden. Dabei muss der Reiseveranstalter die Trinkgelder genau ausweisen und den erhaltenen Betrag an das Schiffspersonal weiterleiten. Sie können […..]
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Kreuzfahrt/ Reisemängel

Eine pauschale Liste von Reisemängeln bei Kreuzfahrten kann nicht so einfach aufgestellt werden. Bei der Frage, ob eine etwaige Unannehmlichkeit ein Reisemangel darstellt ist immer auch die Art der Kreuzfahrt von Bedeutung. So muss generell zwischen Fluss- und Hochseekreuzfahrten differenziert werden. Auch ist eine Hochseekreuzfahrt nicht immer eine Hochseekreuzfahrt, da es bei solchen viele Preiskategorien gibt. Dementsprechend dürfen im Niedrigpreissegment […..]
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Kreuzfahrt/ Rechte bei Mängeln, Schadenersatzansprüche

Soweit die Kreuzfahrt Mängel im rechtlichen Sinne gehabt hat, steht es dem Betroffenen zu, den Reisepreis zu mindern. Als Orientierungshilfe für die Höhe der Minderung kann die ADAC-Tabelle oder auch die Kemptener-Reisemängeltabelle herangezogen werden. Schadenersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn durch einen Reisemangel ein Körper- oder Sachschaden entstanden ist, soweit den Reiseveranstalter ein Verschulden dafür trifft. Grundsätzlich muss sich […..]
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