Vorsorgevollmacht – unentgeltliche Geschäfte

Vielfach wissen die Vorsorgevollmachtgeber gar nicht, dass, wenn sie eine unbeschränkte Vorsorgevollmacht in Vermögensangelegenheiten abgeben, dann der Bevollmächtigte auch Schenkungen in jeder Höhe vornehmen kann. Empfehlenswert ist daher, dass hier eine Sperre bezüglich der Höhe eingesetzt wird. Letztendlich bedeutet das im Klartext, dass Schenkungen über die Höhe nicht erlaubt sind. Anhand dieses Beispiels sieht man auch wie wichtig es ist, […..]
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Zuwendungen der Eltern um der Ehe ihrer Kinder willen können nach Scheitern der Ehe nun doch zurückgefordert werden!

Der BGH entschied am 03.02.2010, dass Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, nicht als unbenannte Zuwendung sondern als Schenkung zu qualifizieren  sind. Damit hat der BGH seine bisherige Senatsrechtsprechung aufgegeben. Auch auf derartige Schenkungen seien die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden.

Pflicht- und Anstandsschenkungen im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruches

Nach § 2330 BGB steht dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Pflichtteilsergänzung zu, wenn der Erblasser eine Schenkung tätigt. Hiervon ausgenommen sind jedoch sog. Pflicht- und Anstandsschenkungen. Hierunter versteht man Schenkungen, welche derart sittlich geboten waren, dass der Erblasser durch ihr Unterlassen eine in seiner Person liegende sittliche Pflicht verletzt hätte. Da sich die moralischen und rechtlichen Vorstellungen innerhalb der Gesellschaft […..]
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Die Ausstattung

Eine Form der vorweggenommenen Erbfolge stellt die so genannte Ausstattung der Kinder des zukünftigen Erblassers dar. Sie erfolgt anlässlich der Eheschließung oder zur Erlangung oder Erhaltung einer

Die Anstandsschenkung

Die Anstandsschenkung, die nicht widerrufen werden kann, ist beispielsweise das Weihnachts- oder Hochzeitsgeschenk, wenn es für den Schenker finanziell und sozial nicht aus dem Rahmen fällt. Wenn aber

Die Pflichtschenkung

Die so genannte Pflichtschenkung, unter welcher die sittlich gebotene Unterstützung von Not leidenden Geschwistern oder anderer Verwandter verstanden wird, kann nicht widerrufen werden. Ob eine solche Pflichtschenkung