Welche Kosten kommen in Abzug, ehe der Selbstbehalt greift?

Der BGH gesteht den Großeltern einen erhöhten Selbstbehalt zu. Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2011) haften sie gar nicht, soweit ihr Nettoeinkommen 1500 Euro monatlich nicht übersteigt. Soweit die Einkünfte der Großeltern über der Selbstbehaltgrenze liegen, muss ihnen die Hälfte des darüber hinausgehenden Vermögens selbst verbleiben. Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Großeltern ist deswegen wichtig zu wissen, welche Aufwendungen […..]
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Unterhaltspflicht der Großeltern

Die Großeltern haften nur dann bei Leistungsunfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils, wenn dem anderen Elternteil ausschließlich die Betreuung und nicht auch eine Erwerbstätigkeit zur Deckung des Lebensunterhalts des unterhaltsberechtigten Kindes zugemutet werden kann. Bei der nachrangigen Haftung der Großeltern gilt der Gleichrang von Betreuungs- und Barunterhalt gem. § 1606 III 2 BGB nicht.