Vorsorgevollmacht – Widerruf

Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, der der bevollmächtigten Person gegenüber erklärt wird, bedeutet, dass die Vollmacht ihm gegenüber dadurch unwirksam wird. Entscheidend ist allerdings, dass der Widerruf nicht bewirkt, dass die Vorsorgevollmacht dadurch automatisch komplett unwirksam wird. Die Rechtscheinswirkung bezüglich der Vorsorgevollmacht besteht nämlich solange, bis die Vollmachturkunde entweder zurück gegeben wurde oder für kraftlos erklärt wird ( § 172 Abs. […..]
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Vorsorgevollmacht – unentgeltliche Geschäfte

Vielfach wissen die Vorsorgevollmachtgeber gar nicht, dass, wenn sie eine unbeschränkte Vorsorgevollmacht in Vermögensangelegenheiten abgeben, dann der Bevollmächtigte auch Schenkungen in jeder Höhe vornehmen kann. Empfehlenswert ist daher, dass hier eine Sperre bezüglich der Höhe eingesetzt wird. Letztendlich bedeutet das im Klartext, dass Schenkungen über die Höhe nicht erlaubt sind. Anhand dieses Beispiels sieht man auch wie wichtig es ist, […..]
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Vorsorgevollmacht Trennung/ Scheidung

Im Rahmen einer Scheidung aber auch im Rahmen einer Trennung einer außerehelichen Lebensgemeinschaft sollten die Parteien darauf achten, dass Vorsorgevollmachten widerrufen werden. In der Praxis sind immer wieder Fälle bekannt geworden, bei denen ehemalige Ehepartner nach Jahren der Scheidung oder Trennung die Vorsorgevollmacht vorlegten, sobald der ehemalige Ehepartner oder Lebenspartner nicht mehr in der Lage war zu handeln und die […..]
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Vorsorgevollmacht – Kraftloserklärung

Es kommt immer wieder, dass Vorsorgevollmachten verschwunden sind. Die Kinder, aber oftmals auch derjenige der die Vorsorgevollmacht erteilt hat, bekommt die Vorsorgevollmacht nicht zurück und es bleibt ihm dann nur die Möglichkeit die Vollmacht für kraftlos zu erklären. Der Berechtigte muss beim Amtsgericht die Kraftlos-Erklärung der Vollmacht beantragen. Das Amtsgericht kann dies auch nicht abweisen mit der Behauptung dass die […..]
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Vorsorgevollmachtmissbrauch/Kontrollbetreuung

Sobald potentielle Erben schon zu Lebzeiten des Erblassers feststellen, dass ein Erbschleicher sich eine Vorsorgevollmacht vom Erblasser unterschreiben ließ, ist dringender Handlungsbedarf geboten. Meist werden die neuen Vorsorgevollmachten dazu missbraucht, die Vorsorgevollmachten der Angehörigen zu widerrufen. Dieser Taktik ging in vielen uns geschilderten Fällen ein wochenlanges Schlechtmachen der Angehörigen, die bisher die Vorsorgevollmachten hatten, voraus. Sie sollten zumindest ab jetzt […..]
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