Beispiel für das Erbrecht der Erben der dritten Ordnung

Rente_1.jpgErben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge. Sie sind Erben, wenn weder Erben der ersten Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel usw.), noch Erben der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister usw.) vorhanden sind. Wenn ein Großelternteil des Erblassers bereits verstorben ist, erben die Abkömmlinge des Großelternteils, das heißt die Tanten und Onkel des Erblassers.

Hierzu ein Beispiel:

Der Erblasser hinterlässt keine Kinder, Enkel oder Urenkel. Auch seine Eltern sind bereits verstorben. Er hatte keine Geschwister. Einzig und allein seine Großmutter und zwei Tanten leben noch:

  • Die Großmutter erbt die Hälfte des Vermögens,
  • die zwei Tanten müssen sich den Erbteil des vorverstorbenen Großvaters teilen. Sie erben daher jeweils ¼ des Vermögens.