Das Leibgeding / Altenteil

Erwerbstaetigkeit_3.jpgInsbesondere im ländlichen Bereich spielt das Leibgeding, auch Altenteil genannt, noch eine bedeutende Rolle. Es handelt sich dabei um einen gesetzlich nicht geregelten Inbegriff von Nutzungsrechten und Leistungen, die der allgemeinen Versorgung des Übergebers dienen sollen. Bei einer Hofübergabe an den Sohn wird daher in der Regel oft vereinbart, dass dem späteren Erben (meist der älteste Sohn) der Hof übertragen wird und dieser sich im Gegenzug dazu verpflichtet, an seine Eltern lebenslang Unterhalt zu zahlen, sie weiterhin unentgeltlich wohnen zu lassen und sie in alten und kranken Tagen zu pflegen. Wichtigster Bestandteil eines Leibgedinges bzw. eines Altenteils ist die so genannte Reallast, welche im Grundbuch eingetragen wird. Wenn beispielsweise die vereinbarte unentgeltliche Gewährung von Wohnraum durch eine Reallast gesichert wird, dann bleibt diese Verpflichtung vom Bestand des Gebäudes unabhängig. In der Regel wird aber die Verpflichtung zu Pflegeleistungen durch eine Reallast gesichert, damit der Übergebende im Alter auch wirklich die vereinbarten Leistungen erhält.