Die Ausstattung

Adoption_1.jpgEine Form der vorweggenommenen Erbfolge stellt die so genannte Ausstattung der Kinder des zukünftigen Erblassers dar. Sie erfolgt anlässlich der Eheschließung oder zur Erlangung oder Erhaltung einer eigenen Lebensstellung. Das heißt, dass neben der klassischen Aussteuer zur Hochzeit auch die Übertragung eines Grundstücks, die Übernahme von Schulden oder wiederkehrende Zuschüsse eine Ausstattung sein können. Nicht entscheidend ist es dabei, ob die Zuwendung wirklich notwendig ist. Vielmehr stellt die Ausstattung nur insoweit eine Schenkung dar, wenn sie das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter entsprechende Maß übersteigt. Wenn sie keine Schenkung ist, dann gelten die Regeln für die Schenkung nicht.