Die Lebensversicherung im Erbfall

Schenkung_1.jpgHat der Erblasser in seiner Lebensversicherung einen Bezugsberechtigten benannt, dann wird diesem im Erbfall die Lebensversicherung ausbezahlt. Die Auszahlungssumme selbst fällt dann nicht in den Nachlass sondern direkt an den Berechtigten. Nur dann, wenn kein Bezugsberechtigter vom Versicherungsnehmer benannt ist, fällt die Versicherungssumme im Todesfall in den Nachlass. Zu beachten ist aber, dass auch der Bezugsberechtigte gegebenenfalls Erbschaftsteuer für die Versicherungsleistung zahlen muss. Die Berechnung der Steuern erfolgt dann auf der Grundlage von zwei Dritteln der vom Erblasser gezahlten Prämien. Keine Erbschaftsteuer fällt hingegen dann an, wenn der Erblasser selbst die versicherte Person ist, der Partner aber der Versicherungsnehmer und gleichzeitig die bezugsberechtigte Person und der Prämienzahler ist. Eine solche Variante bietet sich beispielsweise zur Absicherung von Ehepartner, aber auch nichtehelichen Lebensgefährten an. Die Versicherungsbeiträge müssen allerdings tatsächlich vom Konto des begünstigten Partners abgehen, sonst macht das Finanzamt in der Regel Schwierigkeiten.