Die Reform der Erbschaftssteuer

termin.jpgDas Bundeskabinett hat am 25.10.2006 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge beschlossen, wonach der Übergang von Betrieben auf die nächste Generation vereinfacht werden soll. Dazu soll die Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zinslos gestundet und stufenweise für jedes Jahr der Betriebsfortführung um ein Zehntel gesenkt werden. Entscheidend dabei soll sein, dass der Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fortgeführt wird. Wenn das Unternehmen dann von den Erben zehn Jahre lang in vergleichbarem Umfang fortgeführt wird, soll die Steuerforderung des Fiskus ganz entfallen. Zudem soll eine neue Freigrenze für Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 Euro geschaffen werden. Da aber noch eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer aussteht, wird diese Entscheidung im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch zu berücksichtigen sein. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die neuen Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der Steuer auf begünstigtes Vermögen aber bereits ab dem 1. Januar 2007 anwendbar.