Irrtum über den Verlust des Pflichtteilsrechts

Erbschaft_1.jpgSollte ein pflichtteilsberechtigter Erbe irrtümlich glauben, er könne die ihn belastende Erbschaft nicht ohne Verlust seines Pflichtteilsanspruchs ausschlagen, so stellt diese Fehlvorstellung einen beachtlichen Irrtum dar, der zur Anfechtung der Annahme berechtigt. Dies gilt auch, wenn er Alleinerbe ist.
Der Beschluss des BGH vom 05.06.2006 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.