Pflichtteilsergänzungsansprüch: Abfindungszahlung für Erbverzicht

Erbschaft_1.jpgIn einem Fall vor dem BGH wollte die pflichtteilsberechtigte Tochter von der Erbin des Vermögens ihrer Mutter einen Pflichtteilergänzungsanspruch gelten machen. Das Vermögen ihrer Mutter wurde durch eine Abfindungszahlung für einen Erbverzicht durch deren andere Tochter verringert. Das Gericht befand, dass die Zahlung keine Schenkung darstellte sondern ein entgeltliches Geschäft, soweit sich die Abfindungszahlung am Wert des Erbteils orientiert und nicht deutlich über ihn hinausgeht. Somit stand der Tochter kein Anspruch auf Pflichtteilergänzung dar, da das Erbe nicht durch Schenkung gemindert worden ist.

Das Urteil des BGH vom 03.12.2008 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.