Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zeitpunkt der Schenkung

Schenkung_1.jpgEin Pflichtteilergänzungsanspruch steht dem Pflichtteilsberechtigten nach dem Gesetz dann zu, wenn seit der Schenkung nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind. In einem Verfahren vor dem OLG München wurde ein Grundstück vor mehr als 10 Jahren durch den Erblasser an einen Bekannten verschenkt. Im Gegenzug hat der Beschenkte der Seniorin ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt, das sie auch berechtigt, ihre Familie und die zur Pflege und Bedienung erforderlichen Personen aufzunehmen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Schenkung nicht schon mit der Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch vollzogen war, da der Erblasser das Grundstück noch nicht wirklich an den Beschenkten verloren hat, die Erblasserin war immernoch im "Genuss" des Hauses. Damit war die Schenkung erst mit dem Tod der Erblasserin vollzogen, somit konnten die Tochter als Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilergänzungsanspruch gelten machen.

Das Urteil des OLG München vom 25.06.2008 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.