Pflichtteilsergänzungsanspruch:nachträgliche Umwandlung der Schenkung

Erbschaft_1.jpgEin Pflichtteilsergänzungsanspruch kann nur bei einer Schenkung geltend gemacht werden. Vereinbart der Erblasser, nachdem er ein Grundstück schenkweise übertragen hat, nachträglich ein volles Entgelt für dieses Grundstück, steht dem Pflichtteilsberechtigten beim Erbfall kein Ergänzungsanspruch wegen der ursprünglichen Schenkung zu. Der BGH hat einen Anspruch des Pflichtteilsberechtigten abgelehnt, da wegen der Vertragsfreiheit der Parteien grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Vertragsänderung bestehen können.

Das Urteil des BGH vom 14.02.2007 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.