Einstellung von älteren Arbeitnehmern

Erwerbstaetigkeit_1.jpgDie Bundesregierung hat Anreize für Unternehmen geschaffen, Arbeitnehmer über 50 einzustellen, älteren Arbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert und die Frühverrentung auf Kosten der Sozialkassen weniger attraktiv gemacht. Die Maßnahmen im Einzelnen:
– Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kosten für Weiterbildung und Qualifizierung älterer Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiterzahlt. Das Angebot wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten.
– Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse (so genannte Eingliederungszuschüsse) zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie einen Arbeitnehmer über 50 einstellen.
– Arbeitgeber sind von der Pflicht zur Zahlung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags befreit, wenn sie einen Arbeitnehmer über 55 einstellen. Für den Arbeitnehmer bleibt der volle Schutz der Arbeitslosenversicherung gewahrt.
– Mit Arbeitnehmern über 52 können Arbeitgeber leichter befristete Arbeitsverträge schließen.
– Arbeitsuchende ab 50 erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn sie eine niedrig entlohnte Beschäftigung aufnehmen. Die Höhe des Entgelts beträgt 50 Prozent der Differenz zwischen dem letzten und dem neuen Nettoentgelt.
– Ab 1. Februar 2006 haben ältere Arbeitnehmer nicht mehr 32 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern 12 beziehungsweise 18 Monate. Das erschwert die Frühverrentung, die in den 80er Jahren üblich geworden ist und die zu Lasten der Sozialkassen ging. Künftig werden Wirtschaft und Arbeitswelt immer weniger auf ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verzichten können.