Mehr Wettbewerb

erstehilfe.jpgNach dem Willen der Bundesregierung sollen gemäß dem im Februar 2007 beschlossenen Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung die Versicherten künftig wählen können: die leistungsfähigste Krankenkasse, den günstigsten Tarif, die beste Versorgung, die geeignete Behandlung in Kliniken und bei Ärzten. Die Krankenkassen bieten Hausarztmodelle und kostengünstigere Tarife an. Das wird zu mehr Wettbewerb zwischen Kassen, Ärzteschaft und Apotheken führen. 
Integrierte Versorgung, Hausarztmodelle, Chronikerprogramme und medizinische Versorgungszentren werden ausgebaut. Das bringt mehr Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten sowie mehr Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem.
 
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eröffnet den gesetzlichen Krankenkassen vielfältige Möglichkeiten, ihren Versicherten Wahltarife anzubieten und so stärker als bisher im Wettbewerb agieren zu können. Das bedeutet erweiterte Möglichkeiten, um den Versicherten entsprechend ihren unterschiedlichen Präferenzen differenzierte und qualitativ hochwertige Angebote zu machen.
 
Der Gesetzgeber sieht verschiedene Arten von Wahltarifen vor. Die meisten von ihnen können bereits ab dem 1. April 2007 den Versicherten zugute kommen. Viele Kassen haben sich bereits auf die neu geschaffenen Möglichkeiten eingestellt. Ab dem 1. Januar 2009 werden die Wahltarife noch weiter ausgebaut.
 
Die Krankenkassen müssen ab 1. April 2007 Tarife für die Teilnahme der Versicherten an folgenden besonderen Versorgungsformen anbieten:
– integrierte Versorgung,
– besondere ambulante ärztliche Versorgung,
– strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP),
– Modellvorhaben und
– hausarztzentrierte Versorgung.
 
Die Kassen können anbieten:
– Selbstbehalttarife,
– Tarife für Nichtinanspruchnahme von Leistungen,
– Variable Kostenerstattungstarife und
– Tarife, die die Übernahme der Kosten für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen beinhalten.
 
Für alle Tarife, die die Kasse freiwillig anbieten kann, gilt eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Das heißt, die Versicherten legen sich für diesen Zeitraum auf einen solchen Tarif gegenüber ihrer Krankenkasse fest. Die Krankenkasse kann vor Ablauf dieser Zeit auch nur in Härtefällen gewechselt werden.
 
Viele gesetzliche Krankenkassen haben bereits erklärt, die neuen Regelungen nutzen zu wollen und bieten von April an verschiedene Wahltarife an. Danach werden die Versicherten beispielsweise ihren Beitragssatz verringern können, wenn sie eine höhere Eigenbeteiligung an ihren Behandlungskosten wünschen.
 
All das soll mehr Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten bringen und für mehr Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem sorgen.