Haftung im Straßenverkehr

Adoption_2.jpgEin Senior war mit ihrem 2 jährigen Enkelkind unterwegs, als dieser sich plötzlich von deren Hand los riss und auf die Straße zu lief. Der Großvater konnte seinen Enkel nicht mehr einholen, so dass es zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw kam. Der Halter des Pkw wollte vom Großvater den Schaden am Auto ersetzt haben. Das angerufene Gericht hielt eine Aufsichtspflichtverletzung des Seniors für nicht gegeben, da er alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, um einen Unfall im Straßenverkehr zu vermeiden. Er war sogar übervorsichtig, da der Schützling nur bei besonders gefährlichen Stellen an der Hand genommen werden muss, beispielsweise beim Überqueren der Straße. Auch dass er ihn nicht mehr einholen konnte ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht, der Aufsichtspflichtige hat alles in seiner Macht stehende getan um den Unfall zu verhindern.