Beweislast bei Verletzungen während des Heimaufenthaltes
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Bei einem Unfall im Heim während des Pflegeaufenthaltes sind die Heimbetreiber verpflichtet, nachzuweisen, dass der Unfall nicht durch das Pflegepersonal verursacht worden ist.
Der Betroffenen muss daher nur belegen, dass es zu einem Unfall während des Heimaufenthaltes gekommen ist.
Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.03.2008 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.
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