Rückerstattung des Reisepreises

reise.jpgBei einer Tagesfahrt z.B. mit dem Bus in den Schwarzwald wird der Teilnehmer durch das Reiserecht geschützt. Auch wenn der Ausflug "nur" 20 € kostet, muss sich der Teilnehmer nicht alles bieten lassen. Wenn nun die Fahrt durch ein plötzlich auftretendes Ereignis z.B. eine Unfall verzögert wird, so dass man den Ausflugsort nur noch kurz oder gar nicht mehr erreichen kann, so kann der Teilnehmer einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückverlangen. Auch ist die Fahrt statt in den Schwarzwald zum Starnberger See kein gleichwertiger Ersatz.