Auslegung einer Patientenverfügung

Patientenverfuegung.jpgIn einer Patientenverfügung müssen die Handlungsanweisungen klar und konkret sein, es muss ersichtlich werde welches Vorgehen der Patient im Einzelfall erwartet. Nicht ausreichend ist eine vage Angabe, in welche Richtung das Handeln gehen soll. Besonders wichtig ist dabei, dass es einem Dritten nicht möglich sein darf, losgelöst  von der Patientenverfügung eigene Wünsche durchzusetzen. So sind die Formulierungen "lebenserhaltende Maßnahmen" und "menschenwürdiges Weiterleben" nicht bestimmt genug, da ein sehr großer Spielraum für die entscheidungsbefügten Personen eröffnet wird und somit nur eine vage Richtungsangabe vom Betroffenen vorgegeben wurde.

Der Beschluss des AG Siegen vom 28.09.2007 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.