Die Abgrenzung der Patientenverfügungen von ähnlichen Erscheinungen

Patientenverfuegung.jpgOftmals wird die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung verwechselt. Dabei haben alle drei Verfügungen gemein, dass es sich um Vorsorgemöglichkeiten für den Patienten handelt, sofern dieser nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern. Um jedoch Fehldeutungen zu vermeiden, müssen diese Rechtsakte eindeutig voneinander abgegrenzt werden.