Ergebnis Patientenverfügung

Patientenverfuegung.jpgIm Ergebnis kann man festhalten, dass einige europäische Rechtsordnungen sich anders als Deutschland für eine stärkere Formalisierung der Patientenverfügung entschieden haben. Das Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung ist in Deutschland bislang noch nicht in Kraft getreten, daher wird es sich erst in der Zukunft zeigen, ob Deutschland mit seinem Weg, Patientenverfügungen zu regeln, auf dem richtigen Weg ist, oder ob es vielleicht doch höherer Anforderungen bedarf.

Schluss
Die Patientenverfügung dient der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts. Sie ermöglicht es dem Einzelnen, für den Fall, dass dies im Ernstfall nicht mehr möglich ist, Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Um dem Verfasser die Sicherheit zu geben, dass der in der Patientenverfügung zum Ausdruck kommende Wille auch tatsächlich umgesetzt wird, um aber auch den anderen Beteiligten die Angst vor einer Pflichtverletzung und gar einer strafbaren Handlung zu nehmen, ist eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung unumgänglich.
Die gesetzgeberischen Schritte sollten jedoch von Aufklärungskampagnen für Ärzte, Pflegepersonal und Patienten begleitet werden. Nur so kann ein bestmöglicher Umgang mit Patientenverfügungen geschaffen werden.
Patientenverfügungen leisten einen wertvollen Beitrag dazu, den letzten Teil des Lebens menschenwürdig und nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Allerdings dürfen dabei auch andere wichtige Bereiche nicht außer Acht gelassen werden. Ein menschenwürdiges Sterben hängt auch von einer guten palliativmedizinischen Versorgung ab, die sicherstellen soll, dass das Lebensende eines Menschen nicht von Schmerzen geprägt und sich der Patient bei seinem letzten Gang nicht alleine gelassen fühlt. 
Wie in der Arbeit aufgezeigt, sollte in Deutschland, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, auf eine Formalisierung der Patientenverfügung verzichtet werden. Inwieweit dies von Vorteil ist, wird sich allerdings erst nach Inkrafttreten der geplanten gesetzlichen Regelung zeigen. Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass jede Kodifizierung der Patientenverfügung einen Fortschritt darstellt und ist somit begrüßenswert ist.